Landtag beschliesst neue Landesbauordnung
18.7.208
Am 12. Juli hat der Landtag NRW das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Wie NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach erklärte, könne damit das Planen und Bauen in NRW einfacher, schneller und sicherer werden. Die neue nordrhein-westfälische Bauordnung (BauO NRW 2018) wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Durch das veränderte Abstandflächenrecht werde das Bauen in unseren Städten und Gemeinden künftig leichter ermöglicht, so Kammerpräsident Ernst Uhing. Die Tiefe der Abstandfläche wird künftig verändert, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Nachverdichtungspotentiale auszuschöpfen. Bei der umstrittenen Frage des Nachweises von Parkplätzen bleibt die grundsätzliche Stellplatzpflicht erhalten. Beabsichtigt ist aber eine Rechtsverordnung, die nur das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festschreiben soll. Die Gemeinden können dann selbst Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen treffen.
Neu gefasst werden auch die Vorschriften zur Barrierefreiheit: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen künftig barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Öffentlich zugängliche Anlagen müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Überlegungen, eine starre Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen einzuführen, sind damit vom Tisch.